Halter großer Hunde und Personen, welche Hunde bestimmter Rassen oder gefährliche Hunde halten oder ausführen möchten, benötigen hierzu in NRW eine Sachkundebescheinigung.
Bei mir können Sie eine Sachkundeprüfung für große Hunde ( größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg gem. § 11 LHundG NRW) und für Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 LHundG NRW ablegen. Zu den Hunden bestimmte Rassen zählen folgende Rassen:
Die Sachkundeprüfung für gefährliche Hunde (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen (vgl. § 3 LHundG NRW)) kann nur beim Veterinäramt abgelegt werden.
Die Sachkundebescheinigung wird von dem Menschen alleine ohne Mithilfe des Hundes absolviert.
Verhaltenstest
Wenn man einen Hund einer bestimmten Rasse ohne Maulkorb und Leine führen möchte benötigt man hierzu einen bestandenen Verhaltenstest um eine entsprechende Maulkorb- und Leinenbefreiung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Vorrausetzung um einen Verhaltenstest mit seinem Hund absolvieren zu können ist eine Sachkundebescheinigung gem. § 3 DVO LHundG NRW.
Außerdem muss der Hund mindestens 15 Monate alt sein um an einem Verhaltenstest teilnehmen zu können. Sollte der Verhaltenstest vor Vollendung des zweiten Lebensjahres mit dem Hund abgelegt werden, muss der Verhaltenstest nach Ablauf von zwei Jahren wiederholt werden (vgl. § 3 DVO LHundG NRW).
Für Hunde bestimmter Rassen benötigt man für die Beantragung der Maulkorb- und Leinenbefreiung einen Wesenstest, welcher nur beim Veterinäramt abgelegt werden kann.
Bei weiteren Fragen zum Thema Sachkundebescheinigung und Verhaltenstest dürfen Sie mich gerne kontaktieren.
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